Dataport betreibt als Full-Service-IT-Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen Infrastruktur in den sechs Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In allen Ländern werden Rechenzentren, Systemräume und Technikstandorte unterschiedlicher Größe betrieben. In diesem Zusammenhang sind neue Technikstandorte aufzubauen, bestehende Standorte zu erweitern oder zurück zu bauen sowie Montageleistungen zur Unterstützung der Roll-Out-Teams zu erbringen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer für max. 4 Jahre über die Erbringung von Liefer- und Montageleistungen für Infrastrukturen, die für den Betrieb von Technikräumen benötigt werden. Dazu zählen insbesondere:
— Stromversorgungssysteme,
— Systemschränke,
— Strom- und Datenverkabelung,
— Kabelführungssysteme.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer über die Erbringung von Liefer- und Montageleistungen für Infrastrukturen, die für den Betrieb von Technikräumen benötigt werden. Dazu zählen insbesondere Stromversorgungssysteme, Systemschränke, Strom- und Datenverkabelung und Kabelführungssysteme.
Die Verteilung der Standorte auf die unterschiedlichen Trägerländer stellt sich wie folgt dar:
Hamburg (Sondervermögen Hamburgisches TK-Netz) ca. 300 Standorte
Schleswig-Holstein (BOS-Zugangsnetze, Landesnetze) derzeit ca. 400 Standorte, geplant insgesamt ca. 1 700 Standorte
Sachsen-Anhalt 16 Standorte
Rechenzentren und Systemräume an zentralen Standorten 8 Standorte
Länderübergreifendes Netz (Vernetzung aller Trägerländer untereinander) 30 Standorte
Die Technik- und Systemräume haben unterschiedliche Größen und auch eine unterschiedliche Wichtigkeit für das Dienstleistungsportfolio von Dataport. Nachfolgend wird der Bestand dargestellt:
Größe der Standorte Anzahl Standorte
≤ 5 Systemschränke 650 Standorte
6 – 10 Systemschränke 66 Standorte
11 – 20 Systemschränke 30 Standorte
≥ 21 Systemschränke 8 Standorte
Der Rahmenvertrag soll:
— die besonderen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen von Dataport sicherstellen,
— die projektspezifischen Anforderungen an Technikräume umsetzen
— einen einheitlichen Standard für Technikräume im Sinne der Infrastruktur sicherstellen
Dataport legt einen hohen Wert auf Standardisierung, konsistente Dokumentationslage und einen transparenten Projektverlauf. Projekte resultieren aus Kundenanfragen, Handlungsbedarfen, aufgrund von externen Gutachten und betrieblichen Ereignissen. Das Management von parallelen Aufträgen hinsichtlich ihrer Art nimmt einen wesentlichen Faktor ein und zeigt auch die Komplexität. Es ist beispielsweise möglich, dass der Auftragnehmer einen Standort erst vollständig zurück baut und diesen dann vollständig im Sinne des Vergabegegenstandes errichtet. Gleichzeitig geht Dataport davon aus, dass auch kurzfristig Aufträge umgesetzt werden können. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Montageleistungen am übernächsten Werktag nach Anforderung möglich sein müssen.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt drei Jahre zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber von einem Jahr. Abrufe aus dem Rahmenvertrag erfolgen durch Dataport sowie durch das Sondervermögen Hamburgisches Telekommunikationsnetz.
Dataport betreibt auf Grundlage einer eigenen IT-Sicherheitsleitlinie ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz. IT-Grundschutz wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereitgestellt. Ziel dieses Managementsystems ist es, neben der Absicherung der Datenverarbeitung für Dataport-eigene Zwecke unseren Kunden IT-grundschutzkonforme Dienstleistungen in allen Tätigkeitsbereichen von Dataport anbieten zu können.
Grundlage des ISMS von Dataport bilden die BSI-Standards 100-1 bis 100-46, sowie die IT-Grundschutz-Kataloge in der jeweils aktuellen Fassung. Die IT-Grundschutzkataloge beinhalten u.a. standardisierte IT-Sicherheitsmaßnahmen, die nach fünf Schichten (Übergreifende Aspekte, Raum- und Gebäudeinfrastruktur, IT-Systeme, Netze, Anwendungen) geordnet nach technischen Kriterien in Bausteine (z. B. B 3.101 Allgemeiner Server) gruppiert sind. Der Auftragnehmer muss die Standards zum IT-Grundschutz ebenfalls erfüllen. Das bei Dataport eingesetzte Personal muss in jedem Fall sicherheitsüberprüft werden nach §34 HmbSÜG. Für besondere Standorte (BOS-Zugangsnetz und einzelne Rechenzentrumsstandorte) ist eine höherwertige Sicherheitsüberprüfung nach entsprechendem Landesstandard bzw. Bundesstandard (Ü2 nach SÜG) notwendig.