Los 1: Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall
Hinweis: Die zur Sammlung von Restabfall und Bioabfall benötigten Behälter stehen im Abfuhrgebiet bereit und werden von Auftraggeber gestellt.
Sammlung und Transport von Restabfall:
• Sammlung von Restabfall mit 35-l-, 50-l-, 60-l-, 80-l-, 120-l-, 240-l-Behältern im 14-täglichen Rhythmus (inkl. Abfuhr von 70-l-Zusatz-, Anstatt- und Winternotfallsäcken), ca. 26 Leerungen pro Jahr
• Sammlung von Restabfall mit 1.100-l-Behältern auf Abruf und nach Bedarf unter Einsatz eines Systems zur elektronischen Behälteridentifikation und Erfassung der Leerungshäufigkeit
• Transport des gesammelten Restabfalls zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle (TREA Breisgau für die „Direktgemeinden“ und Umladestation in Freiburg für die „Bahngemeinden“)
• Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. bedarfsweisem Einbau und Wartung von Schwerkraftschlössern)
• Die Gestellung der Abfallsäcke erfolgt durch den Auftraggeber. Die Annahme, Lagerung und Verteilung der Abfallsäcke an den/die Verkaufsstellen (Zusatzsäcke) bzw. an den Auftraggeber (Anstattsäcke) bzw. an die Gemeinden (Winternotfallsäcke) haben durch den Auftragnehmer zu erfolgen (Auslieferung Zusatzsäcke: innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung; Auslieferung Anstattsäcke: einmal jährlich; Winternotfallsäcke: innerhalb von zwei Werktagen nach Anforderung).
• Optional: Lieferung/Kauf von Schwerkraftschlössern für Abfallsammelbehälter
Sammlung und Transport von Bioabfall:
• Sammlung von Bioabfall mit 60-l-, 120-l- und 240-l-Behältern (inkl. 70-l-Laubsäcke) im 14-täglichen Rhythmus; zudem sieben Zusatzleerungen von Mitte Juni bis Mitte September (insgesamt ca. 33 Leerungen pro Jahr)
• Transport des gesammelten Bioabfalls zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle (derzeit Vergärungsanlage RETERRA Freiburg GmbH)
• Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. bedarfsweisem Einbau und Wartung von Schwerkraftschlössern)
• Die Gestellung der Laubsäcke erfolgt durch den Auftraggeber. Die Annahme, Lagerung und Verteilung der Abfallsäcke an die/den Ausgabestellen haben durch den Auftragnehmer zu erfolgen (innerhalb von zwei Werktagen nach Anforderung).
• Optional: Lieferung/Kauf von Schwerkraftschlössern für Abfallsammelbehälter
• Optional: Einsatz eines Sammelfahrzeugs mit Bioabfalldetektion an beiden Schüttungen
Los 2: Sammlung und Transport von (Rest-)Sperrabfall, Altholz und E-Großgeräten der SG 1 und 4 (inkl. Verwertung von Altholz)
Hinweis: Die Sammlung und der Transport von (Rest-)Sperrabfall und Altholz/Altmöbeln erfolgt künftig jeweils getrennt.
• Straßensammlung von (Rest-)Sperrabfall und Altholz (Altmöbel) auf Abruf innerhalb von fünf Wochen nach Anmeldung; Abwicklung des Anmeldesystems durch den Auftraggeber
• Zweimaljährliche Sammlung von (Rest-)Sperrabfall und Altholz bei vom Auftraggeber festgelegten Großwohnanlagen zu festen Terminen, ohne gesonderte Anmeldung
• Express-Abfuhr von Sperrabfall (inkl. Altholz) und Elektro-Großgeräten (Sammelgruppen 1 und 4) innerhalb von fünf Werktagen nach Anmeldung
• Transport der gesammelten Mengen an (Rest-)Sperrabfall und Elektro-Großgeräten (SG 1 und 4) zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen. (Rest-)Sperrabfall ist für die „Direktgemeinden“ zur TREA Breisgau und für die „Bahngemeinden“ zu einer Umladestation in Freiburg zu transportieren.
• Transport des getrennt gesammelten Altholzes (Altmöbel) zu einer Anlieferstelle des Auftragnehmers und nachfolgende Verwertung. Die Verwertungsleistung wird auf drei Jahre befristet (bis zum 31.12.2026). Ab dem 01.01.2027 erfolgt an der Anlieferstelle die Übergabe des Altholzes an einen noch zu beauftragenden Dritten.
Hinweis: Die zur Sammlung von Restabfall und Bioabfall benötigten Behälter stehen im Abfuhrgebiet bereit und werden vom Auftraggeber gestellt.
Sammlung und Transport von Restabfall:
– Sammlung von Restabfall mit 35-l-, 50-l-, 60-l-, 80-l-, 120-l-, 240-l-Behältern im 14-täglichen Rhythmus (inkl. Abfuhr von 70-l-Zusatz-, Anstatt- und Winternotfallsäcken), ca. 26 Leerungen pro Jahr;
– Sammlung von Restabfall mit 1.100-l-Behältern auf Abruf und nach Bedarf unter Einsatz eines Systems zur elektronischen Behälteridentifikation und Erfassung der Leerungshäufigkeit;
– Transport des gesammelten Restabfalls zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle;
– Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. bedarfsweisem Einbau und Wartung von Schwerkraftschlössern);
– Die Gestellung der Abfallsäcke erfolgt durch den Auftraggeber. Die Annahme, Lagerung und Verteilung der Abfallsäcke an die Verkaufsstellen (Zusatzsäcke) bzw. an den Auftraggeber (Anstattsäcke) bzw. an die Gemeinden (Winternotfallsäcke) haben durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
– Optional: Lieferung/Kauf von Schwerkraftschlössern für Abfallsammelbehälter.
Sammlung und Transport von Bioabfall:
– Sammlung von Bioabfall mit 60-l-, 120-l- und 240-l-Behältern (inkl. 70-l-Laubsäcke) im 14-täglichen Rhythmus; zudem sieben Zusatzleerungen von Mitte Juni bis Mitte September (insgesamt ca. 33 Leerungen pro Jahr);
– Transport des gesammelten Bioabfalls zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle;
– Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. bedarfsweisem Einbau und Wartung von Schwerkraftschlössern);
– Die Gestellung der Laubsäcke erfolgt durch den Auftraggeber. Die Annahme, Lagerung und Verteilung der Abfallsäcke an die Ausgabestellen haben durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
– Optional: Lieferung/Kauf von Schwerkraftschlössern für Abfallsammelbehälter;
– Optional: Einsatz eines Sammelfahrzeugs mit Bioabfalldetektion an beiden Schüttungen.
– Straßensammlung von (Rest-)Sperrabfall und Altholz (Altmöbel) auf Abruf innerhalb von fünf Wochen nach Anmeldung; Abwicklung des Anmeldesystems durch den Auftraggeber;
– Zweimaljährliche Sammlung von (Rest-)Sperrabfall und Altholz bei vom Auftraggeber festgelegten Großwohnanlagen zu festen Terminen, ohne gesonderte Anmeldung;
– Express-Abfuhr von Sperrabfall (inkl. Altholz) und Elektro-Großgeräten (Sammelgruppen 1 und 4) innerhalb von fünf Werktagen nach Anmeldung;
– Transport der gesammelten Mengen an (Rest-)Sperrabfall und Elektro-Großgeräten (SG 1 und 4) zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen.
– Transport des getrennt gesammelten Altholzes (Altmöbel) zu einer Anlieferstelle des Auftragnehmers und nachfolgende Verwertung. Die Verwertungsleistung wird auf drei Jahre befristet (bis zum 31.12.2026). Ab dem 01.01.2027 erfolgt an der Anlieferstelle die Übergabe des Altholzes an einen noch zu beauftragenden Dritten.