Planerwahl im selektiven Verfahren für die Vergabe der Planerleistungen an maximal 2 Generalplaner
für kleinere bis mittlere Instandsetzungsmassnahmen für die
nächsten 5 Jahre. Die mit der Rahmenvereinbarung abgedeckten, vorgesehenen baulichen Maßnahmen beinhalten Gesamtinstandsetzungen von Liegenschaften, Fassadeninstandsetzungen und Teilinstandsetzungen einzelner Bauteile oder Bauteilgruppen sowie gebäudetechnische Anpassungs- und Ergänzungsmassnahmen. Mit der Rahmenvereinbarung soll eine fachliche und personelle Kontinuität in der Planung und Realisierung von Bauaufgaben erreicht werden, was zu einer Effizienzsteigerung in der Bearbeitung und Abwicklung führt. Darin enthalten ist auch die Bearbeitung baulicher Notmassnahmen.
Planerwahl im selektiven Verfahren für die Vergabe der Planerleistungen an maximal zwei Generalplaner
für kleinere bis mittlere Instandsetzungsmaßnahmen für die
nächsten 5 Jahre. Die mit der Rahmenvereinbarung abgedeckten, vorgesehenen baulichen Maßnahmen beinhalten Gesamtinstandsetzungen von Liegenschaften, Fassadeninstandsetzungen und Teilinstandsetzungen einzelner Bauteile oder Bauteilgruppen sowie gebäudetechnische Anpassungs- und Ergänzungsmassnahmen. Mit der Rahmenvereinbarung soll eine fachliche und personelle Kontinuität in der Planung und Realisierung von Bauaufgaben erreicht werden, was zu einer Effizienzsteigerung in der Bearbeitung und Abwicklung führt. Darin enthalten ist auch die Bearbeitung baulicher Notmassnahmen.