Vergabe von Prüfungsleistungen gemäß Art. 6 Abs. 3 der VO (EU) Nr. 908/2014 zur Durchführung von bis zu 60 vertieften Vorhabenprüfungen.
Vergabe von Prüfungsleistungen gemäß Art. 6 Abs. 3 der VO (EU) Nr. 908/2014 zur Durchführung von bis zu 60 vertieften Vorhabenprüfungen.