Die Gemeinde Sennfeld beabsichtigt die Erschließung neuer Gewerbeflächen östlich der St 2272 im südlichen Gemeindegebiet auf Basis des insoweit geltenden, rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der St 2272“.
Die für die Erschließung notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI, Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 wurden bereits beauftragt und vollständig erbracht. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen daher die Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI, Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung einschl. der Grundstücksanschlüsse (Los 1), Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 vergeben werden.
Es ist evtl. beabsichtigt die Baumaßnahme für die Errichtung der Verkehrsanlagen in Bauabschnitten durchzuführen, welche im Rahmen der Planung noch konkret festzulegen sind. Baubeginn soll spätestens im Mai 2023 und Baufertigstellung (Gesamt-Abnahme) bis November 2024 erfolgen.
Die für die Erschließung notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gem. § 45 Nr. 1 HOAI (Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 wurden bereits beauftragt und vollständig erbracht. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen daher die Objektplanung für für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gem. § 45 Nr. 1 HOAI (Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI) (Los 2), Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 vergeben werden.
Es ist evtl. beabsichtigt die Baumaßnahme für die Errichtung der Verkehrsanlagen in Bauabschnitten durchzuführen, welche im Rahmen der Planung noch konkret festzulegen sind. Baubeginn soll spätestens im Mai 2023 und Baufertigstellung (Gesamt-Abnahme) bis November 2024 erfolgen.