Leistungsgegenstand ist die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Restabfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die dem ZAOE in der Funktion eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers überlassen werden.
Leistungsgegenstand ist die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Restabfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die dem ZAOE in der Funktion eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers überlassen werden.
Bei den zu entsorgenden Restabfällen handelt es sich um überlassene Abfälle aus Haushaltungen und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, die wie gemischte Siedlungsabfälle mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 entsorgt werden können.
Die zu entsorgende Menge an Restabfällen aus dem Verbandsgebiet des ZAOE für das Los 1 beträgt 20.000 t/Jahr.
Für die Entsorgung der angelieferten Restabfälle sind die Anforderungen des KrWG zu beachten. Die zu entsorgenden Restabfälle sind mittels thermischer Verfahren zu behandeln bzw. energetisch zu verwerten. Eine energetische Verwertung liegt vor, wenn die angelieferten Restabfälle für den Hauptzweck der Entsorgung in einer Abfallbehandlungsanlage verwertet werden, die dem Verwertungsverfahren R 1 der Anlage 2 zum KrWG entspricht.
Leistungsgegenstand ist die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Restabfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die dem ZAOE in der Funktion eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers überlassen werden.
Bei den zu entsorgenden Restabfällen handelt es sich um überlassene Abfälle aus Haushaltungen und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, die wie gemischte Siedlungsabfälle mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 entsorgt werden können.
Die zu entsorgende Menge an Restabfällen aus dem Verbandsgebiet des ZAOE für das Los 2 beträgt 20.000 t/Jahr.
Für die Entsorgung der angelieferten Restabfälle sind die Anforderungen des KrWG zu beachten. Die zu entsorgenden Restabfälle sind mittels thermischer Verfahren zu behandeln bzw. energetisch zu verwerten. Eine energetische Verwertung liegt vor, wenn die angelieferten Restabfälle für den Hauptzweck der Entsorgung in einer Abfallbehandlungsanlage verwertet werden, die dem Verwertungsverfahren R 1 der Anlage 2 zum KrWG entspricht.