Erbringung der Dienstleistung für die Bewachung der kerntechnische Anlagen und Einrichtungen der gesamten WAK (Grundstücke mit Gebäuden und betrieblichen Anlagen): WAK-Anlage, HDB, KNK, MZFR, FR2, HZ.
Aufgabe des Bewachungsunternehmens ist es, im Einklang mit den Forderungen des Atomgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der jeweils gültigen Wach- und Zugangsordnungen den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstiger Einwirkungen Dritter für die genannten kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen sicherzustellen.