Der Main-Kinzig-Kreis hatte Anfang 2021 entschieden, sämtliche Gebäude im Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Hanau (jedoch mit Hanau Klein-Auheim und Hanau Mittelbuchen) mit FTTH zu erschließen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration) und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt.
Zu diesem Zweck beabsichtigt die Breitband Main-Kinzig GmbH, Tiefbau- und Montageleistungen für die schlüsselfertige Errichtung der passiven Infrastruktur, ausgehend vom Bestandsnetz, einschließlich Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zum Gebäude (FTTH), inklusive der Anschlüsse für die aktive Technik zu beschaffen. Der Ausbau erfolgt in bis zu 146 Ausbauclustern, die zu vergebenden Leistungen werden dabei in zwei Lose aufgeteilt. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören sämtliche mit dem Glasfaserausbau in Zusammenhang stehende Tiefbauarbeiten, setzen von Glasfaserverteilern, LWL-Montage einschließlich Genehmigungs- und Ausführungsplanung.
Los Nr. 1 betrifft die unmittelbare Beschaffung von Tiefbau- und Montageleistungen für 10 Ausbaucluster mit folgenden Rahmenparametern:
• Ausbau von 10 FTTH-Ausbauclustern (Verbindungen) bestehend aus 12 Ortsteilen in 6 Kommunen (Flörsbachtal – Lohrhaupten; Jossgrund – Pfaffenhausen; Jossgrund – Lettgenbrunn (2 Ausbaucluster); Jossgrund - Oberndorf, Burgjoß; Hanau – Mittelbuchen; Bruchköbel – Oberissigheim; Nidderau - Windecken, Ostheim; Nidderau - Heldenbergen, Windecken; Schlüchtern – Schlüchtern).
• Die Länge des mit Tiefbau zu errichtenden Netzes beträgt kalkulatorisch bis zu 135,3 Kilometer für HP, um die bis zu 5.555 Gebäude zu erreichen (der deutlich größte Teil davon befestigt).
• Abhängig von der Anzahl der tatsächlich zu erschließenden Gebäude (aktuelle Annahme ca. 60 % aller ausbaubaren Gebäude), sind zudem ca. 10 Meter Tiefbau im Schnitt für jede auszuführende Hauseinführung zu erbringen.
• Zudem sind insgesamt ca. 85 NVts und ca. 21 SVts sowie das LWL-Feedernetz (144 Faser) zwischen SVt und NVt und das LWL-Backbonenetz zwischen SVt und POP im Wesentlichen im Bestandsnetz zu leisten.
• Für die Anbindung der Gebäude sind LWL-Verbindungen (12 Faser und in wenigen Fällen 48/72 Faser) zwischen Glasfaserverteiler NVt und den Gebäuden mit im Schnitt etwa 220 Meter zu erbringen.
Los Nr. 2 betrifft den Abschluss eines Mehrpartner-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Tiefbau- und Montageleistungen auf der Grundlage sogenannter Mini-Wettbewerbe und weist folgende Rahmenparameter auf:
• Ausbau von bis zu 136 FTTH-Ausbauclustern.
• Die Länge des mit Tiefbau zu errichtenden Netzes beträgt kalkulatorisch bis zu 1,05 Mio. Meter, um die bis zu 40.400 Gebäude zu erreichen (der deutlich größte Teil davon befestigt).
• Abhängig von der Anzahl der tatsächlich zu erschließenden Gebäuden (aktuell ca. 40.400), sind zudem ca. 10 Meter Tiefbau im Schnitt für jede auszuführende Hauseinführung zu erbringen. Für weitere ca. 4.300 Gebäude wird im Laufe des Projektes eine Einzelfallentscheidung zum Ausbau getroffen.
• Zudem sind insgesamt ca. 724 NVts und ca. 204 SVts sowie das LWL-Feedernetz (144 Faser) zwischen SVt und NVt und das LWL-Backbonenetz zwischen SVt und POP im Wesentlichen im Bestandsnetz zu leisten.
• Für die Anbindung der Gebäude sind LWL-Verbindungen (12 Faser und in wenigen Fällen 48/72 Faser) zwischen Glasfaserverteiler NVt und den Gebäuden mit im Schnitt etwa 220 Meter zu erbringen.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren.