Gegenstand dieses Vertrages sind die Abholung, Beförderung und Zustellung der zur Beförderung vorbereiteten Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten der Sozialwahl der Techniker Krankenkasse (TK) bzw. der Handelskrankenkasse (hkk) in der EU, dem EWR oder der Schweiz.
Die TK ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (Verwaltungsrat) und ist Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates werden am 31.05.2023 neu gewählt. Die Grundlage dieser Sozialversicherungswahl bilden insbesondere die Wahlrechtsvorschriften nach den §§ 43 ff Sozialgesetzbuch (SGB) IV und die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO). Der Ablauf richtet sich nach dem aus den Wahlrechtsvorschriften abzuleitenden Wahlkalender. Die gesamte Sozialwahl 2023 unterliegt einem sehr strengen organisatorischen und zeitlich genau im SGB IV und in der Wahlordnung
für die Sozialversicherung festgelegten Ablauf.
Der Auftragnehmer (AN) gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Sendungen mit Wahlunterlagen im Gewichtsbereich bis 20 g innerhalb des rechtlich vorgeschriebenen Zeitraums.
Es sind insgesamt ca. 8.600.000 Sendungen beim von der TK bereits beauftragten Druckdienstleister "PAV CARD GmbH" abzuholen und zuzustellen. Diese setzen sich aus ca. 8.564.000 nationalen sowie ca. 36.000 internationalen Sendungen zusammen.
Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme angegebenen Mengen bestehen nicht.
Die Sendungen sind regional, überregional sowie ins Ausland zuzustellen.
Die hkk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (Verwaltungsrat) und ist Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates werden am 31.05.2023 neu gewählt. Die Grundlage dieser Sozialversicherungswahl bilden insbesondere die Wahlrechtsvorschriften nach den §§ 43 ff Sozialgesetzbuch (SGB) IV und die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO). Der Ablauf richtet sich nach dem aus den Wahlrechtsvorschriften abzuleitenden Wahlkalender. Die gesamte Sozialwahl 2023 unterliegt einem sehr strengen organisatorischen und zeitlich genau im SGB IV und in der Wahlordnung für die Sozialversicherung festgelegten Ablauf.
Der Auftragnehmer (AN) gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Sendungen mit Wahlunterlagen im Gewichtsbereich bis 20 g innerhalb des rechtlich vorgeschriebenen Zeitraums.
Es sind insgesamt ca. 720.000 Sendungen beim von der hkk beauftragten Druckdienstleister abzuholen und zuzustellen. Diese setzen sich aus ca. 718.000 nationalen sowie ca. 2.000 internationalen Sendungen zusammen.
Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme angegebenen Mengen bestehen nicht.
Die Sendungen sind regional, überregional sowie ins Ausland zuzustellen.