Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Gewerbegebiete über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Gewerbegebiete über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen sollen im Rahmen des geförderten Ausbaus der Gewerbegebiete – ohne die Inanspruchnahme von zusätzlichen Investitionsbeihilfen – gleichzeitig möglichst viele private Haushalte im definierten Ausbaugebiet mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate erschlossen werden. Eine gleichzeitige kostenneutrale Miterschließung von privaten Teilnehmeranschlüssen wird entsprechend positiv bewertet werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.