Das zulässige Gesamtgewicht von max. 18 000 kg ist einzuhalten. Das Fahrzeug kann im ausgebauten Zustand 3 Personen je 90 kg (abweichend von der DIN EN 1789 wird das Personengewicht nach DIN 14502, Teil 2 auf 90 kg festgesetzt.) einschließlich Fahrer und der ges. Beladung einschl. gefülltem Kraftstoff- und Löschwassertank transportieren. Eine Gewichtsreserve von ca. 200 kg des gerechneten Gesamtgewichts soll erreicht werden.
Das zulässige Gesamtgewicht von max. 18 000 kg ist einzuhalten. Das Fahrzeug kann im ausgebauten Zustand 3 Personen je 90 kg (abweichend von der DIN EN 1789 wird das Personengewicht nach DIN 14502, Teil 2 auf 90 kg festgesetzt.) einschließlich Fahrer und der ges. Beladung einschl. gefülltem Kraftstoff- und Löschwassertank transportieren. Eine Gewichtsreserve von ca. 200 kg des gerechneten Gesamtgewichts soll erreicht werden.