Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreibt eine eigene Hausdruckerei. Das BMAS beabsichtigt für diese Hausdruckerei am Standort Bonn die Anmietung eines digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystems (Neugerät/fabrikneu), eines digitalen Schwarz-Weiß-Produktionsdrucksystems (Neugerät/fabrikneu) und eines Workflows und Farbmanagementsystems im Zusammenhang mit den digitalen Produktionsdrucksystemen. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sind die maximal möglichen Längen der Drucksysteme begrenzt. Die Länge des Schwarz/Weiß Produktionsdruckystems darf inklusive aller Komponenten 5,40 Meter nicht überschreiten. Die Länge des Farbproduktionssystems darf inklusive aller Komponenten 10,50 Meter nicht überschreiten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreibt eine eigene Hausdruckerei. Diese versteht sich als ein moderner Dienstleister, der seinen internen (BMAS) und externen Kunden ein breites Spektrum an Druckerzeugnissen und Dienstleistungen anbietet. Die Druckerei gliedert sich u. a. hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Drucktechnologien in die Bereiche Offsetdruck und Digitaldruck, sowie die daran angeschlossene Druckweiterverarbeitung, in der die Endfertigung der aus beiden Bereichen zugeführten Druckprodukte erfolgt. Im Digitaldruck werden durch die Druckerei grundsätzlich klein- und mittelauflagige, eilbedürftige und auch vertrauliche Erzeugnisse für die internen und externen Auftraggeber produziert.
Das BMAS beabsichtigt für die Hausdruckerei am Standort Bonn: die Anmietung eines digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystems (Neugerät/fabrikneu) und eines digitalen Schwarz-Weiß-Produktionsdrucksystems (Neugerät/fabrikneu) und eines Workflows und Farbmanagementsystems im Zusammenhang mit den digitalen Produktionsdrucksystemen.
Die Anforderungen an beide Produktionsdrucksysteme sind den Technischen Leistungsbeschreibungen (Anlage 3.1 und Anlage 3.2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Hinsichtlich der Anforderung an den Workflow und das Farbmanagement wird auf Anlage 3.3 der Vergabeunterlagen verwiesen. Ebenfalls ist der Abschluss eines „ALL-IN“-Servicevertrages (Die Anforderungen an den „ALL-IN“-Servicevertrag sind sowohl in den Anlagen 2, 4.1 und 4.2 der Vergabeunterlagen), sowie der Abschluss eines Poolklickvertrages = Inklusiv-Klickvolumen vorgesehen (nähere Indos in den Vergabeunterlagen). Es ist zwingend zu beachten, dass die in Kap. 20 von Anlage 2 der Vergabeunterlagen, sowie die in den Anlagen 2.1 und 2.2 der Vergabeunterlagen aufgezeigten baulichen sowie ausstattungs- und technischen Gegebenheiten nicht zur Disposition stehen.