Bei der Deponie Burgdorf handelt es sich um eine Haldendeponie, auf der bis zum 31.10.2000 ca. 3 100 000 m
Die Ablagerungsfläche von ca. 18,8 ha gliedert sich generell in einen nördlich gelegenen Altkörper, der kein technisches Basisabdichtungssystem besitzt, einen mittleren Teil (Feld A), der zur Basis und zum Altkörper hin mit einer 2,5 mm dicken PEHD-Dichtungsbahn (KDB) als Dichtungskomponente abgedichtet worden ist und
einem nach Süden angrenzenden Teil (Feld B), der zur Basis mit einer Kombinationsabdichtung (Ton/KDB) abgedichtet worden ist.
Deponiesickerwasser wird an der Basis des Deponiekörpers in den Feldern A und B gefasst. Das gegenwärtige Gasfassungssystem besteht aus 28 Gasbrunnen und einer Gasbehandlungsanlage (Blockheizkraftwerk).
Für die Deponie Burgdorf wurde 2013 eine Stilllegungsanzeige gemäß § 35 Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hannover eingereicht.
Der Deponiekörper ist gemäß der aktuellen Fassung der Deponieverordnung zum technischen Abschluss der Stilllegungsphase mit einem vollflächigen Oberflächenabdichtungssystem nach Anhang 1 Nummer 2 zu versehen.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover beabsichtigt den hierfür notwendigen Auftrag der Ingenieursleistungen (zunächst LP 1-4) im Verhandlungsverfahren nach VOF mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) gem. § 3 Abs. 1 VOF zu vergeben. Es handelt sich dabei um die wesentlichen Planungs- bzw. Ingenieurleistungen nach HOAI, die an ein geeignetes Unternehmen (z.B. Planungs- bzw. Ingenieurbüro) vergeben werden sollen.