Unterstützung der Atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG im Bereich Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf den technischen und baulichen Brandschutz.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten; die Leistungsbeschreibung ist zugleich Anlage zur Rahmenvereinbarung.
Vom Auftragnehmer sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
- Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht bei der Bewertung einer Verände-rung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG
- Durchführung von fachlichen Prüfungen im Zusammenhang von Abweichun-gen zum PFB und zugehöriger Unterlagen (EU/EG)
- Durchführung von fachlichen Prüfungen im Zusammenhang mit der Vorprü-fung von Ausführungsplanungen
- Durchführung von fachlichen Prüfungen von Prüfprogrammen, insbesondere zu den baubegleitenden Maßnahmen der Qualitätssicherung, zu den Abnah-me- und Funktionsprüfungen sowie zu den Inbetriebsetzungsprüfungen
- Überwachung von Abnahmen und begleitenden Kontrollen, welche vom Bau-herrn bzw. vom Hersteller durchgeführt werden
- Teilnahme an Abnahmen und Inbetriebsetzungen vor Ort
- Teilnahme an Fachgesprächen
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Aufsicht vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auf-traggeber abgestimmt.