Erstellung der Berliner Mietspiegel 2023 und 205 einschließlich Betriebskostenübersicht durch Erhebung und Auswertung von Miet- und Ausstattungsdaten
Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel:
Erstellung der qualifizierten Berliner Mietspiegel 2023 und 2025 gemäß § 558d BGB, Mietspiegelreformgesetz und Mietspiegelverordnung, insbes.:
- jeweils Aktualisierung des Wohnlagenverzeichnisses analog Verfahren Berliner Mietspiegel 2019;
- jeweils Erhebung, Auswertung von Grundlagendaten zur Miete und Ausstattung mit dem Ziel von je 15.000 Datensätzen in der Mietspiegeltabelle;
- jeweils Erhebung, Auswertung der Beschaffenheit (Ziel: 3.000 Datensätze);
- jeweils Erhebung, Auswertung der Betriebskostenarten (Ziel 2.000 Datensätze) und Erstellung der Betriebskostenübersicht.
Die beiden Mietspiegel werden gemeinsam ausgeschrieben und vergeben. Daher ist - nach entsprechender Aufforderung - auch nur 1 Angebot abzugeben mit gesonderter Darstellung der beiden Mietspiegel. Im Vertrag wird sich der Auftraggeber vorbehalten, durch einseitige Erklärung vom Auftrag für 2025 zurückzutreten und ihn neu ausschreiben zu können.