Die AOK Nordost beabsichtigt mit dem Hersteller des Arzneimittels
STELARA (Ustekinumab) einen Vertrag gemäß § 130c SGB V abzuschließen.
Die AOK Nordost beabsichtigt mit dem Hersteller des Arzneimittels
STELARA (Ustekinumab) einen Vertrag gemäß § 130c SGB V abzuschließen.
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Da hierfür kein Formular zur Verfügung steht, wird dieses Formular für vergebene Aufträge verwandt. Die AOK Nordost geht davon aus, dass der Vertragsschluss ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da der Vertrag keine Lenkungswirkung zugunsten des vertragsgegenständlichen Arzneimittels entfaltet und im Vertrag keine Exklusivität gewährt wird. Für das Arzneimittel besteht Patentschutz.
Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Er wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Der Vertrag soll geschlossen werden mit der JANSSEN-CILAG GmbH, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss.