Die Stadt Heilbronn beabsichtigt die Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn umzubauen und zu sanieren. Das bestehende Schulgebäude, die Gerhart-Hauptmann-Schule, wurde 1965 nach einem sogenannten Schuster-Typ erbaut. Es besteht aus zwei parallelen, linearen Baukörpern mit drei Treppengängen und zwei atriumartigen Innenhöfen. Das Raumprogramm einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule mit ca. 6 310 m
Fachplanung (Tragwerksplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 1, § 51 Leistungsphasen 1-6 inkl. besonderer Leistungen.
Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1 – 3, HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 1, § 51 beauftragt (Stufe 1).
Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden, unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Politik und Zuschussgeber. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Geschätzte Vertragsdauer: Bauzeit bis ca. II. Quartal 2021.