Postal services related to letters | Tenderlake

Postal services related to letters

Contract Value:
-
Notice Type:
Contract Notice
Published Date:
07 April 2018
Closing Date:
11 May 2018
Location(s):
DE DEUTSCHLAND (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.


Zustellegebiete 68-69

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.

Der Auftragnehmer holt Briefsendungen beim Auftraggeber (Siehe Preisblatt) ab und stellt diese dem Empfänger zu. Die Zustellung „E+2“ der regionalen Standardpost (nicht Infopost und Auslandssendungen) erfolgt beim Empfänger am zweiten Werktag nach der Abholung zu mindestens 95 % der Sendungen. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens 4 Tage nach Abholung vollständig erfolgt sein.

Die Zustellung von Infopost erfolgt spätestens 4 Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Infopost-Sendungen müssen spätestens sieben Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.

Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage.

Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Ersatzweise kann die Zustellung der Sendung an direkte Angehörige des Empfängers erfolgen, so lange dieser mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und die Sendung nicht mit dem Vermerk „persönlich“ zugestellt werden muss. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch.

Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 ein oder 2 weitere Abholpunkte (Stuttgart / Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.

Die Sendungen werden losrein übergeben. Infopost wird sortenrein und nach Postleitzahlen geordnet übergeben.

Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese dem Auftraggeber stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Alle weiteren erforderlichen Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung werden für den Auftraggeber kostenfrei durch den Auftragnehmer bereitgestellt.

Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal, auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich, jedoch in den Grenzen nach Bild 1.9.1 schwanken. Die schwankenden Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können.


Zustellgebiet Leitbereiche 70-79

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.

Der Auftragnehmer holt Briefsendungen beim Auftraggeber (Siehe Preisblatt) ab und stellt diese dem Empfänger zu. Die Zustellung „E+2“ der regionalen Standardpost (nicht Infopost und Auslandssendungen) erfolgt beim Empfänger am zweiten Werktag nach der Abholung zu mindestens 95 % der Sendungen. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens 4 Tage nach Abholung vollständig erfolgt sein.

Die Zustellung von Infopost erfolgt spätestens 4 Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Infopost-Sendungen müssen spätestens 7 Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.

Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage.

Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Ersatzweise kann die Zustellung der Sendung an direkte Angehörige des Empfängers erfolgen, so lange dieser mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und die Sendung nicht mit dem Vermerk „persönlich“ zugestellt werden muss. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch.

Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 ein oder zwei weitere Abholpunkte (Stuttgart/Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.

Die Sendungen werden losrein übergeben. Infopost wird sortenrein und nach Postleitzahlen geordnet übergeben.

Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese dem Auftraggeber stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Alle weiteren erforderlichen Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung werden für den Auftraggeber kostenfrei durch den Auftragnehmer bereitgestellt.

Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal, auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich, jedoch in den Grenzen nach Bild 1.9.1 schwanken. Die schwankenden Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können.


Zustellgebiet Deutschland

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.

Der Auftragnehmer holt Briefsendungen beim Auftraggeber (Siehe Preisblatt) ab und stellt diese dem Empfänger zu. Die Zustellung „E+2“ der regionalen Standardpost (nicht Infopost und Auslandssendungen) erfolgt beim Empfänger am zweiten Werktag nach der Abholung zu mindestens 95 % der Sendungen. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens 4 Tage nach Abholung vollständig erfolgt sein.

Die Zustellung von Infopost erfolgt spätestens 4 Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Infopost-Sendungen müssen spätestens 7 Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.

Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage.

Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Ersatzweise kann die Zustellung der Sendung an direkte Angehörige des Empfängers erfolgen, so lange dieser mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und die Sendung nicht mit dem Vermerk „persönlich“ zugestellt werden muss. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch.

Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 1 oder 2 weitere Abholpunkte (Stuttgart / Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.

Die Sendungen werden losrein übergeben. Infopost wird sortenrein und nach Postleitzahlen geordnet übergeben.

Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese dem Auftraggeber stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Alle weiteren erforderlichen Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung werden für den Auftraggeber kostenfrei durch den Auftragnehmer bereitgestellt.

Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal, auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich, jedoch in den Grenzen nach Bild 1.9.1 schwanken. Die schwankenden Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können.


Zustellgebiet Europäische Union

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.

Der Auftragnehmer holt Briefsendungen beim Auftraggeber (Siehe Preisblatt) ab und stellt diese dem Empfänger zu. Die Zustellung „E+2“ der regionalen Standardpost (nicht Infopost und Auslandssendungen) erfolgt beim Empfänger am zweiten Werktag nach der Abholung zu mindestens 95 % der Sendungen. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens 4 Tage nach Abholung vollständig erfolgt sein.

Die Zustellung von Infopost erfolgt spätestens 4 Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Infopost-Sendungen müssen spätestens 7 Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.

Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage.

Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Ersatzweise kann die Zustellung der Sendung an direkte Angehörige des Empfängers erfolgen, so lange dieser mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und die Sendung nicht mit dem Vermerk „persönlich“ zugestellt werden muss. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch.

Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 1 oder 2 weitere Abholpunkte (Stuttgart / Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.

Die Sendungen werden losrein übergeben. Infopost wird sortenrein und nach Postleitzahlen geordnet übergeben.

Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese dem Auftraggeber stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Alle weiteren erforderlichen Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung werden für den Auftraggeber kostenfrei durch den Auftragnehmer bereitgestellt.

Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal, auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich, jedoch in den Grenzen nach Bild 1.9.1 schwanken. Die schwankenden Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können.


Zustellgebiet Deutschland (80 % LB 68-79)

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.

Der Auftragnehmer holt Briefsendungen beim Auftraggeber (Siehe Preisblatt) ab und stellt diese dem Empfänger zu. Die Zustellung „E+2“ der regionalen Standardpost (nicht Infopost und Auslandssendungen) erfolgt beim Empfänger am zweiten Werktag nach der Abholung zu mindestens 95 % der Sendungen. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens 4 Tage nach Abholung vollständig erfolgt sein.

Die Zustellung von Infopost erfolgt spätestens 4 Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Infopost-Sendungen müssen spätestens 7 Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.

Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage.

Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Ersatzweise kann die Zustellung der Sendung an direkte Angehörige des Empfängers erfolgen, so lange dieser mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und die Sendung nicht mit dem Vermerk „persönlich“ zugestellt werden muss. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch.

Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 1 oder 2 weitere Abholpunkte (Stuttgart / Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.

Die Sendungen werden losrein übergeben. Infopost wird sortenrein und nach Postleitzahlen geordnet übergeben.

Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese dem Auftraggeber stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Alle weiteren erforderlichen Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung werden für den Auftraggeber kostenfrei durch den Auftragnehmer bereitgestellt.

Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal, auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich, jedoch in den Grenzen nach Bild 1.9.1 schwanken. Die schwankenden Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können.

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The Buyer:
Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH
CPV Code(s):
64112000 - Postal services related to letters