Hilfsweise muss auf die Standardanwendung zugegriffen werden, da für die elektronische Vergabe das Musterblatt für soziale und andere besondere Dienstleistungen nicht angeboten wird. Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Maßnahme beginnt am 1.7.2021 und endet am 30.06.2022. Die Leistung ist in 5 Lose aufgeteilt. Los 1 in Weißwasser und Los 3 in Löbau umfassen jeweils 10 Teilnehmerplätze, Los 2 in Niesky umfasst 8 Teilnehmerplätze, Los 4 in Görlitz und Los 5 in Zittau umfassen jeweils 12 Teilnehmerplätze. Eine Übersicht zur Losaufteilung ist auf dem Losblatt zu finden.
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Leistung für dieses Los 1 ist an dem Maßnahmeort Weißwasser mit 10 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Leistung für dieses Los 2 ist an dem Maßnahmeort Niesky mit 8 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Leistung für dieses Los 3 ist an dem Maßnahmeort Löbau mit 10 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Leistung für dieses Los 4 ist an dem Maßnahmeort Görlitz mit 12 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Leistung für dieses Los 5 ist an dem Maßnahmeort Zittau mit 12 Teilnehmerplätzen zu erbringen.