Die ausgeschriebene Leistung umfasst für die Durchführung der Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen und Grundstücken der Hansestadt Lübeck.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eigenverantwortlich und umfassend die Schnee- und Glättebeseitigung für das jeweilige Winterhalbjahr durchzuführen. Das Winterhalbjahr umfasst die Zeit vom 01. November bis zum 15. April des nächsten Jahres.