Zu erbringen ist nach HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für die Erweiterung und Sanierung einer Gesamtschule in 63069 Offenbach: Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die LP 1-9 nach § 51 HOAI 2013 sowie Variantenuntersuchung nach ggfs. unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten innerhalb der Leistungsphasen 1+2; für die Anlagengruppen 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und 6. Förderanlagen.
Die Bekanntmachung dieses Planungsauftrages bezieht sich auf das zu projektierende Bauvorhaben der Sanierung und Erweiterung einer Gesamtschule mit Ganztagsangebot in Offenbach. Bestandteile der Maßnahmen werden die Realisierung des Flächenerweiterungsbedarfs, die bauliche und haustechnische Vollsanierung sowie die Planung der ggfs. notwendigen Interimsunterbringung aufgrund einer separat zu vergebenden flächendeckenden Sanierung von Spritzasbestrückständen.
Leistungen nach HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für die Erweiterung und Sanierung einer Gesamtschule in 63069 Offenbach: Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die LP 1-9 nach § 51 HOAI 2013 sowie Variantenuntersuchung nach ggfs. unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten innerhalb der Leistungsphasen 1+2; für die Anlagengruppen Anlagengruppen 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und 6. Förderanlagen.
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule in Offenbach (integrierte Gesamtschule mit Ganztagsangebot in der 780 Schüler und Schülerinnen unterrichtet werden).
Das Gebäudeensemble der Edith-Stein-Schule verfügt über ca. 12 900 m
Das dreigeschossige Hauptgebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach. Es besteht aus Stahlbeton und ist außen mit einer Vorsatzschale aus Klinker versehen. Die Turnhalle ist ebenfalls als Stahlbetonskelettkonstruktion ausgeführt. Im unteren Fassadenbereich wurde auch hier eine Klinkervorsatzschale realisiert. Die restliche Fassade besteht aus Sichtbetonelementen. Die Turnhalle hat ein flach geneigtes Satteldach. Das gemauerte Hausmeisterhaus ist eingeschossig und hat analog zum Ensemble ebenfalls ein Flachdach und eine Klinkerfassade.
Dieses Beschaffungsverfahren umfasst die notwendigen Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die Planungsbereiche (Anlagengruppen 1, 2, 3 + 8):
a. Erweiterungsbedarf zur Sicherstellung der Ganztagesfähigkeit. Hierfür ist durch die Objektplaner ein Konzept zu entwickeln das hinsichtlich der technischen Gebäudeausrüstung fachlich zu begleiten ist.
b. bauliche und haustechnische Vollsanierung (altersbedingte Schäden sowie energetische Optimierung) einschließlich Sanierung von Schadstoffen, die sich ohne die Erfordernis einer Schwarz-Weiß-Trennung beseitigen lassen.
c. Fachplanungsleistung technischen Gebäudeausrüstung für ggfs. notwendige Interimsunterbringung. Wegen nachfolgend beschriebener Asbestsanierung in Schwarz-Weiß-Trennung (deren Planung und Überwachung nicht durch den AN zu erbringen ist), wird u. U. eine teilweise oder vollständige Auslagerung der Schule notwendig. Sofern sich die Schwarzsanierung nicht in den Sommerferien beginnen und abschließen lässt)
Über diese unter a., b. und c. beschriebenen Bauaufgaben hinaus ist am Bestand flächendeckend eine umfängliche Sanierung von Spritzasbestrückständen unter den hierfür notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen (d. h. belasteter Schwarz-Bereich und unbelasteter Weiß-Bereich müssen über eine Schwarz-Weiß-Trennung verfügen). Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Maßnahmen aus der Schadstoffsanierung -nur für den Asbest- sind nicht Bestandteil dieses Beschaffungsverfahrens. Sie werden in einem eigenständigen nationalen Beschaffungsverfahren für Dienstleistungen an ein spezialisiertes Fachbüro vergeben (Verfahren ist noch nicht eingeleitet). Der Auftraggeber erwartet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Objektplaner, dem Fachplaner dieses Verfahrens sowie dem zukünftig eingeschalteten Fachbüro der Asbestsanierung, da die Einzelmaßnahmen aus Schadstoff- und Bestandsanierung und ggfs. auch Um- und Erweiterungsmaßnahmen voraussichtlich verzahnt erfolgen.