Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe.
Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR, hier: z.B. der Ad-hoc-Gruppe "Agriculture" in der EG Micromin), der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Oberflächengewässer auf ausgewählte organi-sche Spurenstoffe, speziell PSM und AZM analysiert werden.
Das LfU nimmt zusammen mit den Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektio-nen Süd und Nord von Rheinland-Pfalz (SGDen) zu diesen Zwecken regelmäßig Wasserpro-ben. Das LfU übernimmt hierbei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55122). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik eingerichtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden.
Ziel ist es, für die Jahre 2024-2026 eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Dritten (AN) abzuschließen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Analysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der Wasserphase erhält.
Maximale Anzahl der Proben (Obergrenze): 858 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 313
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können dem Preisblatt/Substanzübersicht (Formular 302)
entnommen werden.