Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen, an den
Anschlussstellen sowie auf Parkplätzen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen
Geschäftsbereich Hannover. Laufzeit: 1.5.2021 - 30.04.2023.
– Los Nr. 1: Straßenmeistereien Berenbostel, Burgdorf und Wennigsen,
– Los Nr. 2: Straßenmeistereien Bockenem, Gronau und Sarstedt.
Im Bereich der Straßenmeistereien Berenbostel, Wennigsen und Gronau ist zusätzlich die kurzfristige, punktuelle
Sammlung und Entsorgung von größeren mengen wild entsorgtem Abfall erforderlich. Der AN hat spätestens am 2.
Werktag nach Aufforderung durch die jeweiligen Straßenmeistereien die Leistung zu erbringen und den punktuell
Angefallenen Abfall aufzusammeln und zu entsorgen.
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen, an den Anschlussstellen sowie auf Parkplätzen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen Geschäftsbereich Hannover.
Im Bereich der Straßenmeistereien Berenbostel und Wennigsen ist zusätzlich die kurzfristige, punktuelle Sammlung und Entsorgung von größeren mengen wild entsorgtem Abfall erforderlich. Der AN hat spätestens am 2.
Werktag nach Aufforderung durch die Straßenmeisterei die Leistung zu erbringen und den punktuell angefallenen
Abfall aufzusammeln und zu entsorgen.
Die Ausführung der geforderten Leistungen muss bei planbaren Leistungen bis spätestens den 5. Werktag nach
Abruf durch die Straßenmeistereien erfolgen.
Der gesammte Abfall ist ordnungsgemäß nach Fraktionen zu entsorgen.
Die Sicherung der Arbeitsstellen nach RSA ist Bestandteil des Auftrages. Alle Leistungen inkl. Verkehrssicherung gem. RSA, mit gültigem MVAS- Nachweis.
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen, an den Anschlussstellen sowie auf Parkplätzen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen Geschäftsbereich Hannover.
Im Bereich der Straßenmeisterei Gronau ist zusätzlich die kurzfristige, punktuelle Sammlung und Entsorgung von
Größeren mengen wild entsorgtem Abfall erforderlich. Der AN hat spätestens am 2. Werktag nach Aufforderung durch die Straßenmeisterei die Leistung zu erbringen und den punktuell angefallenen Abfall aufzusammeln und zu
entsorgen.
Die Ausführung der geforderten Leistungen muss bei planbaren Leistungen bis spätestens den 5. Werktag nach
Abruf durch die Straßenmeistereien erfolgen.
Der gesammte Abfall ist ordnungsgemäß nach Fraktionen zu entsorgen.
Die Sicherung der Arbeitsstellen nach RSA ist Bestandteil des Auftrages. Alle Leistungen inkl. Verkehrssicherung gem. RSA, mit gültigem MVAS- Nachweis.