Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in den Leistungsbeschreibungen sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Sicherheitsdienstleistungen -
Los 1: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst, Mobiler Sicherheitsdienst. Bedarfsleistung: Objektleitung
Los 2: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst, Mobiler Sicherheitsdienst. Bedarfsleistung: Objektleitung
zu vergeben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen.
Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.
Der künftige Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen:
Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 3.3 und 3.4 dieser LB beschäftigt, ist aber für die AG, zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage von 06:00 bis 10:00 Uhr, zwischen Weihnachten und Neujahr (24.12. bis 01.01. jeden Jahres) von 06:00 bis 10:00 Uhr.
Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt in den Seminarwochen durch den AN in Zweifachbesetzung. Der Empfang muss Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) durchgehend wie folgt besetzt werden:
Erste Besetzung:
Montag bis Freitag von 15:30 Uhr bis 07:15 Uhr,
Fällt der Montag auf einen Feiertag, beginnt der Dienst am Dienstag um 15:30 Uhr,
Fällt der Freitag auf einen Feiertag, dann endet der Dienst am Donnerstag um 07:15 Uhr,
zweite Besetzung:
Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr,
Fällt der Montag auf einen Feiertag, beginnt der Dienst am Dienstag um 19:00 Uhr,
Fällt der Freitag auf einen Feiertag, dann endet der Dienst am Donnerstag um 07:00 Uhr.
Es wird im Schnitt von 44 Seminarwochen im Jahr ausgegangen.
Der Mobile Sicherheitsdienst führt in Einfachbesetzung in unregelmäßigen Abständen (gem. Dienstanweisung) Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch.
Die Beschreibung der Einzelleistungen ist der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen. Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 3.3 und 3.4 dieser LB beschäftigt, ist aber für die AG, zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Objektleitung: Montag bis Freitag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage von 08:00 bis 12:00 Uhr, zwischen Weihnachten und Neujahr (24.12. bis 01.01. jeden Jahres) von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt in den Seminarwochen durch den AN in Einfachbesetzung. Der Empfang muss Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) wie folgt besetzt werden:
Montag (1. Seminartag, ausgenommen Feiertage) von 15:15 Uhr bis 24:00 Uhr,
Fällt der Montag auf einen Feiertag, beginnt der Dienst am Dienstag um 15:15 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 00:00 bis 08:00 Uhr sowie von 15:15 bis 24:00 Uhr,
Freitag (ausgenommen Feiertage) von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr,
Fällt der Freitag auf einen Feiertag, dann endet der Dienst am Donnerstag um 08:00 Uhr.
Es wird von 42 bis 44 Seminarwochen im Jahr ausgegangen.
Der Mobile Sicherheitsdienst führt in Einfachbesetzung in unregelmäßigen Abständen Kontrollgängeauf der Liegenschaft durch.
Die Beschreibung der Einzelleitungen ist der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.