Vgl. Ziffer II.2.4).
Die Stadt Kaiserslautern hat Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen der Generalsanierung der Berufsbildenden Schule II (Bauabschnitte 2 und 3) vergeben. Die vergebenen Planungsleistungen umfassen die folgenden Kostengruppen gemäß DIN 276:
— Wärmeversorgungsanlagen (Kostengruppe 420);
— Lufttechnische Anlagen (Kostengruppe 430);
— Starkstromanlagen für die Wärmeversorgungsanlagen und die Lufttechnischen Anlagen (Kostengruppe 440);
— Gebäudeautomation (Kostengruppe 480).
Der Auftraggeber hat folgende Leistungsphasen für die vorgenannten Planungsleistungen vergeben:
— Grundleistungen gemäß § 55 HOAI: LPH 1 bis 3 und 5 bis 8 (Die LPH 5 umfasst dabei auch das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen und das Prüfen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Firmen);
— Besondere Leistungen gemäß Anlage 15.1 zur HOAI: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches, LPH 2.