Straßenreinigung mit der Großkehrmaschine (GKM), Straßenreinigung mit der Kleinkehrmaschine (KKM) und unterstützende Handreinigung gemäß dem Technischen Leistungsverzeichnis und den in den entsprechenden Anlagen aufgeführten Straßen und Flächen sowie Transport und Verwertung des Straßenkehrichts. Die Reinigung umfasst die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage. Gleiches gilt auch für Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen innerhalb der Gemeinde Nottuln. Die Straßenreinigung ist unter Berücksichtigung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Nottuln durchzuführen.
Weiteres, siehe Vergabeunterlagen.