Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, die Prüfung der Jahresrechnung ab 2022 des GKV-Spitzenverbandes mit Dienstsitz in Berlin und für die Abteilung DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) des GKV-Spitzenverbandes mit Dienstsitz in Bonn zu vergeben.
Die Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes mit Dienstsitz in Berlin und der Abteilung DVKA des GKV-Spitzenverbandes mit Dienstsitz in Bonn hat unter Berücksichtigung der Grundsätze nach § 77 Absatz 1a SGB IV und der Ausführungsbestimmungen über diese Grundsätze sowie der Besonderheiten der für das Rechnungswesen der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Gemäß § 219a Absatz 4 Satz 1 SGB V wird die Jahresrechnung für die Abteilung DVKA des GKV-Spitzenverbandes analog der Aufstellung des Haushaltsplans separat dargestellt.