Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme an unterschiedlichsten, fabrikneuen interaktiven und nicht interaktiven Displays einschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind "Interaktive Displays" (Los 1) und "Public Displays" (Los 2). Bezugsberechtigte sind neben den Schulen und Schulträgern die Landeshauptstadt Wiesbaden, die ekom21 und ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 1 umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme "interaktiver Displays" in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Es ist beabsichtigt, in Los 1 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Innerhalb des Loses 1 ist die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Der Hersteller der angebotenen Displays muss auch der Hersteller der angebotenen didaktischen Software sein. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 60.000.000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 2 umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von "Public Displays" in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Es ist beabsichtigt, in Los 2 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Innerhalb des Loses 2 ist die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 15.000.000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).