Binderhaltige additiv gefertigte Bauteile müssen einen Entbinderungs- und einen Sinterschritt durchlaufen. Für keramische Bauteile ist eine Trennung beider Prozessschritte nicht vorgesehen. Beide Schritte sollen mit der ausgeschriebenen Anlage durchgeführt werden können.
Binderhaltige additiv gefertigte Bauteile müssen einen Entbinderungs- und einen Sinterschritt durchlaufen. Für keramische Bauteile ist eine Trennung beider Prozessschritte nicht vorgesehen. Beide Schritte sollen mit der ausgeschriebenen Anlage durchgeführt werden können.