Leistungsgegenstand der Maßnahme ist die (deutliche) Verringerung bzw. Beseitigung individueller und multipler arbeitsmarktrelevanter, persönlicher und gesundheitlicher Vermittlungshemmnisse durch ressourcenorientiertes Arbeiten sowie die Unterstützung der beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige hilfebedürftige Frauen und Männer aller Altersgruppen im SGB II – Leistungsbezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen oder einer vermuteten oder bestehenden Suchtmittelgefährdung. Die Maßnahme soll insgesamt 12 Monate betragen und ist für 14 – 16 Teilnehmer zu konzipieren und durchzuführen. Der Maßnahmeort ist Kamenz.
Mit dieser Maßnahme sollen, da bisherige Eingliederungserfolge mit den Basisinstrumenten des SGB II in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erzielt werden konnten, individuelle und multiple arbeitsmarktrelevante, persönliche und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch Ressource orientiertes Arbeiten deutlich verringert bzw. beseitigt und die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Unter Zuhilfenahme eines niedrigschwelligen Arbeitsansatzes sollen gemeinsam mit den Teilnehmern neue und realistische Perspektiven für die Integration in den Arbeitsmarkt erarbeitet, Schnittstellen zu sozialen und kommunalen Netzwerken unterstützend einbezogen und Ziele konkretisiert werden, um erforderliche Handlungsabläufe vornehmen und umsetzen zu können. Hierzu gehört die gezielte Aktivierung für die berufliche (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Verbesserung beruflicher Kenntnisse über praktische Arbeitserprobungen. Um eine dauerhafte, zuverlässige und nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, ist u. a. eine klare Neuentscheidung der Teilnehmer zum Suchtmittelkonsum erforderlich. Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige hilfebedürftige Frauen und Männer aller Altersgruppen im SGB II – Leistungsbezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen (Zielgruppe 1) oder einer vermuteten oder bestehenden Suchtmittelgefährdung (Zielgruppe 2). In der Regel geht dies für die Zielgruppen einher mit drastischen Einschnitten der psychosozialen Gesundheit und Leistungsfähigkeit aus der sich gravierende Hemmnisse für die Vermittlung ins Erwerbsleben ergeben. Das Erkennen und Beseitigen der Problemlagen und das Fordern und Fördern dieser Zielgruppe erfordert einen spezifischen Betreuungsansatz und -aufwand. In der Maßnahme ist den unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungsniveaus der Maßnahmeteilnehmer Rechnung zu tragen und die Förderung entsprechend flexibel zu gestalten. Die Maßnahme ist für 14 – 16 Teilnehmer zu konzipieren und durchzuführen. Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt entsprechend der beiden hier benannten Zielgruppen möglichst zu 2 x 7-8 Teilnehmern. Die Maßnahmedauer soll insgesamt 12 Monate betragen. Die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers wird vom Bedarfsträger individuell festgelegt und sollte mindestens 4 Wochen betragen. Bei Bedarf kann die Höchstzuweisungsdauer bis zu 12 Monate betragen. Dabei darf die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers nicht über das Ende der Maßnahme bzw. die Vertragslaufzeit hinausgehen. Ein flexibler Einstieg ist zu gewährleisten. Die Teilnehmer werden für 30 h/ Woche zugewiesen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2018/2019 (Beginn: 1.11.2018; Ende: 31.10.2019). Besonderheiten zur Vertragslaufzeit/ Verlängerungsoption: 1. für das Jahr 2019/2020 behält sich der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages bis spätestens 31.7.2019 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vor (1. Optionszeitraum: Beginn: 1.11.2019; Ende: 31.10.2020). Andernfalls endet die Maßnahme ohne Verlängerungserklärung am 31.10.2019. 2. Für das Jahr 2020/2021 behält sich der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages bis spätestens 31.7.2020 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber vor (2. Optionszeitraum: Beginn: 1.11.2020; Ende: 31.10.2021). Andernfalls endet die Maßnahme am 31.10.2020. Der Maßnahmeort ist Kamenz. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Zuschlagskriterien sind zu 70 % die Qualität (Q) und zu 30 % der Preis (P). Die einzelnen Unterkriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix