Für die jährlich ca. 220 Tausend zuzustellenden Sendungen schreibt der Landkreis Harz den Dienstleistungsvertrag aus. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen.
Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.