Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 6 000 kBit/s (downstream) abzuschließen.
Das zu versorgende Gebiet umfasst die Ortsgemeinden Berg (Pfalz) (inkl. Neulauterburg), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt (ohne Bienwaldmühle). Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zeitgleich zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen. Ggf. kann diese höhere Übertragungsgeschwindigkeit auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden.
Die Vergabe erfolgt technologieneutral.
Es können ausschließlich Angebote gefördert werden, die eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anbieter nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörden enthalten. Diese Vorgaben orientieren sich an den Leitlinien der EU für die Breitbandförderung. Förderfähig ist nur die Wirtschaftlichkeitslücke.