Der Auftrag umfasst die Planung der Erschließung für das Baugebiet Bürgel-Ost in Offenbach am Main, hier Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen für Straßen gemäß § 47 HOAI, Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, Objektplanung Entwässerungsanlagen (Trennsystem) gemäß § 43 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lärmschutzände § 43 HOAI (HOAI in der Fassung 2013).
Aufgabenstellung:
Grundlage der Erschließungsplanung sind die bestandskräftigen Bebauungspläne 580 B „Bürgel-Ost / Mainzer Ring“ Stand 8.7.2004 und 580 C. Der „Mainzer Ring“ als Erschließungsstraße wurde bereits hergestellt und ist nicht Gegenstand der Planung.
Die Verkehrsflächen sind mit Sammel- und Wohnstraßen sowie Grünflächen dargestellt. Der Bebauungsplan umfasst ein insgesamt ca. 102 000 m² großes Gebiet.
Ca. 65 000 m² sind als Nettobauland ausgewiesen worden, ca. 20 000 m² als Verkehrsanlagen mit entsprechenden Entwässerungsanlagen (Trennsystem) und ca. 17 000 m² als Grünflächen (Spielflächen, Straßenbegleitgrün, Ausgleichsflächen). Lärmschutzwände sind mit einer Länge von ca. 500 m vorgesehen.
Anrechenbare Kosten:
Erschließung: ca. 1 683 000 EUR (netto); Entwässerungsanlagen: ca. 1 917 000 EUR (netto); Freianlagen, öffentlicher Raum: ca. 667 000 EUR (netto); Lärmschutzmaßnahmen: ca. 480 000 EUR (netto).
Für diese Aufgabe wird ein versiertes und leistungsfähiges Planungsbüro gesucht. Besonderer Wert wird dabei auf die Erschließungsplanung – mit teilweise höherem stadtgestalterischem Anspruch – gelegt. Gleiches gilt für die Freiraumplanung, insbesondere für die Planung der Spielflächen.
Folgende Leistungen sollen auf der Grundlage der HOAI beauftragt werden:
Objektplanung Verkehrsanlagen für Straßen gemäß § 47 HOAI 2013, Leistungen der Leistungsphasen 3 (teilweise) und 5 -9, sowie besondere Leistungen (Ermittlung der Kanal- und Erschließungsbeiträge sowie der Abgaben nach § 135 a-c BauGB, Bestandspläne, Trassensummenpläne) und örtliche Bauüberwachung;
Objektplanung Entwässerungsanlagen gemäß § 43 HOAI 2013,
Leistungen der Leistungsphasen 3 und 5 – 9, sowie örtliche Bauüberwachung;
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lärmschutzwände gemäß § 43 HOAI 2013,
Leistungen der Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 9, sowie örtliche Bauüberwachung;
Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2013, Leistungen der Leistungsphasen 3 (teilweise) und 5 – 9, sowie Bauoberleitung.