Der Westschnellweg ist Teil der Bundesstraße B 6 und ein wichtiger Bestandteil des Schnellwegesystems der Metropolregion Hannover. Um auch zukünftig die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu jedem Zeitpunkt gewährleisten zu können, sollen die Planungen für eine richtlinienkonforme Anpassung von Teilen des Schnellwegesystems aufgenommen werden. Gegenstand dieser Ausschreibung waren u. a. die Leistungen zur Umweltverträglichkeitsstudie sowie zum Landschaftpflegerischen Begleitplan. Die Bearbeitung des Projektes „Richtlinienkonforme Anpassung der B 6|WSW in Hannover“ wurde in folgende Teile unterteilt:
„Teil I – Zeitlich vorgezogener Ersatzneubau der Schwanenburgbrücke“ und „Teil II – Gesamtstreckenabschnitt zur richtlinienkonformen Anpassung der B 6|Westschnellweg zwischen AS Herrenhausen (B6) und Deisterkreisel“. Für die beiden Teile sind getrennte Unterlagen zu erstellen.
Bei diesem ca. 4,0 km langen Teilstück handelt es sich um eine vierstreifige Bundesstraße ohne Seitenstreifen. Der Westschnellweg grenzt im Planungsbereich an sensible Bereiche: Nähe eines FFH- und Landschaftsschutzgebietes, Denkmalschutzbereiche (insbesondere Herrenhäuser Gärten) und Abstand zu den Siedlungsbereichen teilweise deutlich weniger als 50 m.
Der Untersuchungsraum beträgt ca. 500 ha.
— Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) Lph 1-4 gemäß Anlage 1 Nr. 1.1 HOAI für beide Teile,
— Landschaftspflegerischer Begleitplan Lph 1-4 gemäß § 26 HOAI i. V. m. Anlage 7 für Teil I Schwanenburgbrücke,
— optional: Landschaftspflegerischer Begleitplan Lph 1-4 gemäß § 26 HOAI i. V. m. Anlage 7 für Teil II Gesamtstreckenabschnitt,
— Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur UVS für beide Teile,
— Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum LBP für Teil I Schwanenburgbrücke,
— optional: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum LBP für Teil II Gesamtstreckenabschnitt,
— FFH-Vorprüfung für beide Teile,
— optional: Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL),
— Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers,
— Vollständigkeitsprüfungen der Parameter gem. OGewV
— optional: Erstellen der relevanten Teile des Umweltberichts zum Genehmigungsverfahren, Erstellen einer genehmigungsfähigen Unterlage, Mitwirken bei der Erarbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen, u. a.