Beförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen von Schülerinnen, Schülern, Schulkindergartenkindern für folgende Schulen:
— Gebrüder-Grimm-Schule (Sonderschule für Sprachbehinderte),
— Hermann-Herzog-Schule (Sonderschule für Sehbehinderte),
— Paul-Meyle-Schule (Sonderschule für Geistig- und Körperbehinderte) sowie
— Grundschulförderklassen
für die Schuljahre 2014/2015 bis 2017/2018 (4 Jahre).