Die Straßenbeleuchtungsanlage besteht aus den im Leuchtstellenregister genannten Leuchtstellen sowie dem Straßenbeleuchtungsnetz. Die Leuchtstellen stehen im Eigentum der jeweiligen Auftraggeberin. Die Leuchtstellen sind an ein separates Straßenbeleuchtungsnetz angeschlossen. Das Straßenbeleuchtungsnetz einschließlich der Schaltstellen stehen im Eigentum des Netzbetreibers des Netzes der allgemeinen Versorgung. Der Betrieb umfasst sämtliche Maßnahmen zur Herbeiführung des Beleuchtungserfolges. Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung inklusive der Störungsbeseitigung sowie des Beseitigens von Unfall- und Vandalismusschäden und Schäden aufgrund höherer Gewalt.
Betrieb und Instandhaltung von 1643 Leuchtstellen.
Betrieb und Instandhaltung von 1321 Leuchtstellen.
Betrieb und Instandhaltung von 1368 Leuchtstellen.
Betrieb und Instandhaltung von 1106 Leuchtstellen.
Betrieb und Instandhaltung von 2931 Leuchtstellen.