Referat Organisationsmanagement, IuK, Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung von Hard- und Software –
Submission: 3902.
Referat Organisationsmanagement, IuK, Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung von Hard- und Software -Die Stadt Kaiserslautern beschafft Hard- und Software für die Verwaltung und die Schulen kommunaler Trägerschaft seit mehreren Jahren im Leasingverfahren:
— der hier abzuschließende Leasing-Rahmenvertrag dient der Finanzierung von Neu-Ersatzbeschaffungen von Hard- und Software (insbes. PCs, ThinClients, Notebooks, Monitore, Server, sowie zentrale IT-Systemtechnik (z. B. Firewall, SAN-Systeme) und andere elektronische Geräte)). Es wird mit einer jährlichen Bruttoinvestitionssumme i. H. v. ca. 700 000,00 EUR gerechnet,
— die Auswahl der zu beschaffenden Hard- und Software erfolgt im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen durch den Leasingnehmer.
Der Leasinggeber wird vom Leasingnehmer beauftragt die entsprechenden Geräte bei dem jeweiligen Lieferanten zu den festgelegten Konditionen zu erwerben. Der Leasinggeber erstellt einen Mietschein und berechnet der Stadtverwaltung Kaiserslautern die mtl. Leasingraten. Der Leasingnehmer schließt eigenständig eine Elektronikversicherung ab und wartet die Geräte nach Ablauf der Gewährleistungszeit in Eigenregie,
— auf die Besonderheiten des Angebotes, z. B. hinsichtlich der Abwicklung, möglicher Bestandverwaltungswerkzeuge (Softwaretools) oder der Geräterücknahme kann der Bieter gesondert eingehen.
Verweise auf Literatur, Broschüren oder Internetseiten gelten lediglich als ergänzende Informationen.