Rahmenvereinbarung gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB III.
Ziel der Maßnahme ist die systematische Erfassung vermittlungsrelevanter Daten und eine erste Zuordnung zu den Leitprinzipien des Auftraggebers. Bei der Feststellung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollen auch mögliche Unterstützungs- und Rehabilitationsbedarfe identifiziert werden. Zum geforderten Leistungsumfang gehört auch die Erstellung einer Kurzbewerbung für alle Teilnehmenden (vgl. Leistungsverzeichnis, Punkt B.3).
Ziel der Maßnahme ist die systematische Erfassung vermittlungsrelevanter Daten und eine erste Zuordnung zu den Leitprinzipien des Auftraggebers. Bei der Feststellung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollen auch mögliche Unterstützungs- und Rehabilitationsbedarfe identifiziert werden. Zum geforderten Leistungsumfang gehört auch die Erstellung einer Kurzbewerbung für alle Teilnehmenden (vgl. Leistungsverzeichnis, Punkt B.3).
Ziel der Maßnahme ist die systematische Erfassung vermittlungsrelevanter Daten und eine erste Zuordnung zu den Leitprinzipien des Auftraggebers. Bei der Feststellung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollen auch mögliche Unterstützungs- und Rehabilitationsbedarfe identifiziert werden. Zum geforderten Leistungsumfang gehört auch die Erstellung einer Kurzbewerbung für alle Teilnehmenden (vgl. Leistungsverzeichnis, Punkt B.3).