Planungsleistung technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik Gesamtmenge bzw. -umfang:
— Planungsleistungen technische Gebäudeausrüstung nach HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt2, § 53),
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen Leistungsphasen 2 (tlw.) sowie 3 bis 8, vorerst nur Leistungsphase 2 (tlw.) sowie 3 bis 4,
— Die Leistungsphasen 1 bis 2 (tlw.) wurden bereits erbracht, das Raum- und Funktionsprogramm wurden mit der Förderbehörde abgestimmt,
— Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 5 bis 8) ist entsprechend der Bereitstellung.
Der Finanzmittel durch die Förderbehörden beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhaben
Das Kommunalunternehmen plant die Erweiterung und den Umbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, Nordring 2, 95445 Bayreuth.
Bestehende Kinderpsychiatrie aus dem Jahr 1992 muss in einem Teilbereich von ca. 1 600 m
Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung ELT unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
— Umbau und Erweiterung der Kinderpsychiatrie auf dem Grundstück des Bezirkskrankenhauses Bayreuth,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Unterhaltskosten,
— energetische Optimierung der Erweiterung,
— dreigeschossige Erweiterung- und Umbau des Bestands in mehreren Bauphasen mit folgenden Funktionsbereichen nach DIN 13080.
1.02 Arztdienst
1.14 Ergotherapie
1.15 Bereitschaftsdienst
2.01 Allgemeinpflege
3.02 Archivierung
4.01 Serviceeinrichtung
4.02 Sozialdienst
5.05 Speiseversorgung
5.10 Haus und Transportdienst
7.03 Schule für Kranke
Gesamtkosten der Baumaßnahmen gem. Kostenschätzung: Ca. 13 300 000 EUR brutto (KGR 200-700), darunter 12 220 000 EUR föf. Kosten gem. Vorwegfestlegung
Terminvorausschau:
— Förderrechtliches und Baurechtliches Genehmigungsverfahren 1. Quartal 2016,
— Baubeginn 1. Quartal 2017.
Bauzeit ca. 3 Jahre
Gesamtmenge bzw. -umfang:
— Planungsleistungen technische Gebäudeausrüstung nach HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt2, § 53),
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 2 (tlw.) sowie 3 bis 8, vorerst nur Leistungsphase 2 (tlw.) sowie 3 bis 4,
— Die Leistungsphasen 1 bis 2 (tlw.) wurden bereits erbracht, das Raum- und Funktionsprogramm wurden mit der Förderbehörde abgestimmt,
— Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 5 bis 8) ist entsprechend der Bereitstellung.
Der Finanzmittel durch die Förderbehörden beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung.
Mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.