Gegenstand ist die Regelung einer Kooperation der Gemeinde Burbach, der Greenfiber Holding GmbH, der Greenfiber Netzprojekt GmbH und der Greenfiber Netz & Management GmbH zur Ermöglichung der Bereitstellung bzw. des Betriebes eines öffentlichen Kommunikationsnetzes auf Basis von FTTB bzw. FTTH im Gemeindegebiet der Gemeinde Burbach.
Im Gebiet der Gemeinde Burbach soll ein flächendeckendes Glasfasernetz errichtet und langfristig betrieben werden. Zur Ermöglichung der Vollerschließung mit Glasfaser und Bereitstellung bzw. des Betriebes eines öffentlichen Kommunikationsnetzes auf Basis von FTTB bzw. FTTH im Gemeindegebiet der Gemeinde Burbach haben die Gemeinde Burbach und die Greenfiber Holding GmbH die „Breitband Burbach GmbH“ (Netzgesellschaft) gegründet. Die Netzgesellschaft wird die Errichtung der passiven Infrastruktur des Glasfasernetzes der Netzebene 3 finanzieren, durchführen und das Eigentum am Netz halten. Mit der Errichtung der passiven Infrastruktur der Netzebene 3 wird die Netzgesellschaft die Greenfiber Netzprojekt GmbH im Rahmen des geltenden Rechts als Generalübernehmer beauftragen. Im Anschluss an die Errichtung wird die Netzgesellschaft die errichtete passive Netzinfrastruktur der Netzebene 3 an die Greenfiber Netz & Management GmbH verpachten. Die Greenfiber Netz & Management GmbH wird die errichtete passive Netzinfrastruktur der Netzebene 3 mit aktiver Technik ausstatten, den aktiven wie passiven Betrieb übernehmen und das Netz aktiv selbst oder durch Drittunternehmen vermarkten. Eigene Versorgungsleistungen im Telekommunikationsmarkt gegenüber Endnutzern (einschließlich Telefondienstleistungen) bietet die Netzgesellschaft nicht an. Netzbetreiber und Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes wird ausschließlich die Greenfiber Netz & Management GmbH. Hierdurch wird das flächendeckende Angebot der
Breitbandversorgung in der Gemeinde Burbach möglich.