Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft in der Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm
Die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle ist für eine Belegung mit 550 Bewohnern ausgelegt und eingerichtet.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Zubereitung, Lieferung und Ausgabe der Speisen
- Persönliche Präsenz zu den festgelegten Verpflegungszeiten inklusive Zeiten der Vor- und Nachbereitung der Speisenausgabe.
- Stellung der notwendigen Infrastruktur zur Speisenausgabe wie Kühlschränke bzw. -Theken, Tische, Ausgabestellen, Spuckschutzeinrichtungen etc.
- Vorhaltung von Speisen zur Verpflegung der untergebrachten Personen der Notunterkunft, mengenmäßig orientiert an der aktuellen Anzahl untergebrachter Personen.
- Bereitstellung von Speisen sowohl mit als auch ohne Fleisch (vegetarisch). Dabei sollen kulturelle und religiöse Einschränkungen Berücksichtigung finden. Die Ausgabe von Schweinefleisch sollte unterbleiben. Die mengenmäßige Aufteilung sollte variabel gestaltet sein, so dass auf eine mengenmäßige Verschiebung zwischen Vegetariern und untergebrachten Personen ohne Einschränkungen in der Speisenwahl reagiert werden kann.
- Ausgabe von Speisen zu den festgelegten Verpflegungszeiten, hierbei ist mindestens das Mittagessen als Warmverpflegung vorzusehen. Zum Mittagessen ist ein Dessert anzubieten.
- Ausgabe von Getränken zu den Verpflegungszeiten
- Durchgängige (24 Stunden) Bereitstellung von Wasser im Schlafbereich der untergebrachten Personen. Es muss mindestens heißes und kaltes Trinkwasser vorgehalten werden. Bei Einsatz von Trinkwasserspendern müssen entsprechende, mehrfach nutzbare, Trinkgefäße bereitgestellt werden.
- Auf Anforderung der Einrichtungsleitung: Bereitstellen einer Anzahl von Tages-Verpflegungspaketen an Stelle der Verpflegungsausgabe (in der Regel Mittagessen - Abendessen - Frühstück) für untergebrachte Personen, welche sich in Quarantäne befinden, die Einrichtung verlassen oder außerhalb der Verpflegungszeiten vorangekündigt in der Einrichtung eintreffen.
- Reinigung und Desinfektion der Arbeitsoberflächen, Ausgabestellen, Wasserspender und Kühlschränke täglich. Der Fußboden sowie die Esstische der untergebrachten Personen werden durch den Reinigungsdienst gereinigt und müssen somit nicht berücksichtigt werden.
- Teilnahme an regelmäßigen Dienstbesprechungen in der Einrichtung.