Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlage, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Beratungsleistung Geotechnik, Beratungsleistung Ingenieurvermessung, Weitere Besondere und optionale Leistungen zur verkehrs- und medientechnische Erschließungsmaßnahmen, zur Errichtung des Erholungsstrandes östlich Grunaer Bucht sowie zur Errichtung einer Überwachungsstation und eines Campingplatzes am Störmthaler See.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungsleistungen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013,
— Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2013,
— Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2013,
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2013,
— Beratungsleistung Geotechnik gemäß Anlage 1 Nr. 1.3.3 HOAI 2013,
— Beratungsleistung Ingenieurvermessung gemäß Anlage 1 Nr. 1.4.4 HOAI 2013,
— weitere Besondere und optionale Leistungen zur verkehrs- und medientechnische Erschließungsmaßnahmen, zur Errichtung des Erholungsstrandes östlich Grunaer Bucht sowie zur Errichtung einer Überwachungsstation und eines Campingplatzes am Störmthaler See (siehe Dokument Aufgabenstellung). Zunächst werden gemäß der Aufgabenstellung bei den Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen sowie Gebäude und Innenräume und bei den Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung die Leistungsphasen 1 bis 4 mit den Grundleistungen vollumfänglich beauftragt. Die Beratungsleistungen Geotechnik und Ingenieurvermessung werden gemäß der Aufgabenstellung vollumfänglich beauftragt. Weitere besondere Leistungen die mit Vertragsschluss beauftragt werden, sind in der Aufgabenstellung ausgewiesen.
Die weiteren Leistungsphasen v. g. Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung einschließlich weitere ausgewiesene besondere Leistungen werden entsprechend der Aufgabenstellung als optionale Leistungen vereinbart und beauftragt. Bei der Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Freianlagen erfolgt eine Reduzierung der Grundleistungen für die LP 7. Für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Fachplanung Technische Ausrüstung erfolgt eine Reduzierung der Grundleistungen in LP 6, 7 und 8. Die Reduzierung der Grundleistungen sind in der Aufgabenstellung (siehe Dokument Aufgabenstellung) beschrieben.