Energetische Sanierung des Amtsgericht Dieburg inkl. Begleitmaßnahmen.
Das Amtgericht Dieburg ist ein 1978 errichteter Gebäudekomplex, bestehend aus einem Hauptgebäude mit 2 Seitenflügeln die räumlich und funktional miteinander in Verbindung stehen. Der Gebäudekomplex soll energetisch saniert werden. Ziel ist es, im Rahmen des CO2-Minderungsprogrammes, eine möglichst hohe CO2-Einsparung und Energiereduzierung bei größtmöglicher Kosteneffizienz zu erzielen. Die Umsetzung der Zielvorgaben ist durch das Hessische Energiegesetz (HEG) sowie durch die im Kabinettsbeschluss „CO2-neutrale Landesverwaltung“ vom 17.5.2010 definierten Energieeffizienz-Standards bestimmt.
Das „Amtsgericht Dieburg“ ist ein Verwaltungsgebäude, bestehend aus einem 5-geschossigem Erschließungskern mit angegliedertem Sozialraum, 2 rechtwinklig zueinander stehenden Riegeln (Süd- und Westflügel, je 4-geschossig) und einem Sitzungssaaltrakt (Nordseite, 2-geschossig).
Funktionale Besonderheit: zusätzliche Wohnnutzung durch integrierte Dienstwohnung.
Gebäudedaten:
Nutzfläche (NF 1-7): ca. 3 056 m
Bauwerkskosten (KG 300 + 400), (Kostenrahmen: 4 268 000 EUR brutto haushaltsrechtlich anerkannt)
Energetische Hauptmaßnahmen:
— Erneuerung Fenster und Sonnenschutzanlagen sowie Blendschutz;
— Untersuchung Neuinstallation einer Photovoltaikanlage;
— Austausch von Zugangstüren;
— WDVS- Bekleidung von Außenwandstützen;
— Dämmung der Laibungen;
— Innenwand- und Deckenbekleidungsarbeiten im Zuge der anderen Maßnahmen;
— Erneuerung von Dachoberlichtern und Dachaufbauten;
— Erneuerung der Dachbeläge;
— Instandsetzung und Überarbeitung der Sicherheitsgegebenheiten der Arrestzellen;
— Ergänzung einer Wasseraufbereitungsanlage;
— Optimierung des Heizverteilersystems;
— Erneuerung und Austausch der Lüftungsanlage. Das Kanalsystem bleibt bestehen;
— Erneuerung der Teilklimaanlagen;
— Umarbeiten der Niederspannungshauptverteilung;
— Erneuerung von Kabeln, Leitungen und Unterverteilungen im Rahmen der Einzelmaßnahmen;
— Erneuerung von Installationsgeräten im Rahmen der Elektroinstallation;
— Erneuerung der Beleuchtung (LED, Präsenzmelder, automatische Zeitschaltung);
— Erneuerung der Sicherheitsleuchten;
— Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlage.
Nichtenergetische Begleitmaßnahmen:
— Betoninstandsetzung der Fassade.
Die geplanten Maßnahmen erfolgen auf dem Kenntnisstand einer haushaltsrechtlich anerkannten ES-Bau.
Ziel des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung nach § 3 Abs. 1 VOF (2009) ist die Vergabe der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (2013), LPH 3, LPH 5 - 8, optional LPH 4 und 9, sowie besondere Leistungen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen.