Durchführung des berufspraktischen Teils der Ausbildung zum Straßenwärter für 17 Azubis
Ort der Leistungserbringung ist Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Leistungsgegenstand ist auch die Stellung von Unterbringungsmöglichkeiten und Vollverpflegung vor Ort für die
Azubis während der überbetrieblichen Ausbildung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung zum Straßenwärter
entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom
11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die
gültige Fassung der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im
Ausbildungsberuf Straßenwärter in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 13. November 2003 (AmtsBl. 2003 S. 1148)