Ausgeschrieben werden gemäß den Bestimmungen der drei nachfolgenden Werbekonzessionen (jeweils inkl. Anlagen)
- das Recht, Flächenwerbung auf dafür vorgesehenen Bereichen auf der Außenseite von Fahrzeugen (Bussen und Straßenbahnen) der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) zu vermarkten (Los 1),
- das Recht, Werbeflächen an Geländern der Straßenbahnhaltestellen im öffentlich gewidmeten Straßenraum der Stadt Potsdam zu vermarkten (Los 2) und
- das Recht zur Vermarktung von Werbezeiten und -flächen im Fahrgast-TV der Busse und Straßenbahnen des Linienverkehrs der ViP (Los 3).
Der Konzessionärin wird das Recht übertragen, Flächenwerbung an Fahrzeugen (Bussen und Straßenbahnen) der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH gegen Entgelt und im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zu Werbezwecken zu vermarkten. Hierfür schließt die Konzessionärin in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit Werbekunden ab. Sie ist zur Umsetzung der ihr eingeräumten Rechte berechtigt, die entsprechenden Werbemittel an Fahrzeugen der ViP anzubringen. Sie ist zur Umsetzung dieser Rechte ferner befugt, Dritte einzuschalten.
Der Konzessionärin wird das Recht übertragen, Flächenwerbung an Werbeflächen an Geländern der Straßenbahnhaltestellen im öffentlich gewidmeten Straßenraum der Stadt Potsdam gegen Entgelt und im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zu Werbezwecken zu vermarkten. Hierfür schließt die Konzessionärin in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit Werbekunden ab. Sie ist zur Umsetzung der ihr eingeräumten Rechte berechtigt, die entsprechenden Werbemittel an Geländern der Straßenbahnhaltestellen im Bediengebiet der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH anzubringen. Sie ist zur Umsetzung dieser Rechte ferner befugt, Dritte einzuschalten.
Die ViP betreibt in ihren Fahrzeugen (Bussen und Straßenbahnen) bildgestützte Fahrgastinformationssysteme. Der Konzessionärin wird das ausschließliche Recht übertragen, Werbezeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vermarkten. Zur Umsetzung dieses Rechts ist die Konzessionärin befugt, Dritte einzuschalten.