Neugestaltung der Betriebsstätte, Abriss und Neubau von verschiedenen Betriebsbereichen, Anpassung der Infrastruktur. Folgende Planungsleistungen sind erforderlich: Objektplanung gem. § 34 HOAI, LP 1-9 und besonderer Leistungen gem. Anl. 10, Freianlagen gem. § 39 HOAI, LP 1-9, TWP gem. § 51 LP 1-6, TGA gem. § 55 HOAI, LP 1-9, AG 1-5 und 7-8 sowie besonderer Leistungen gem. Anl. 15
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover plant einen Teilabriss und die Neugestaltung einer Betriebsstätte der Straßenreinigung in Hannover.
Hierbei sind zwei Bestandsgebäude komplett abzureißen. Es soll dazu eine Abrissplanung einschließlich Entsorgungskonzept und Entsorgungsdokumentation erstellt werden.
Für die Neugestaltung ist das Grundstück zu überplanen.
Die nachfolgend genannten Komponenten sind zu berücksichtigen:
- Ein Waschplatz mit mindestens 4 Waschmöglichkeiten (HD-Anlage) für Kleinkehrmaschinen und Transporter
- Eine Werkstatt mit Nebenraum für Technik (Dauerarbeitsplatz, ca. 60 qm)
- Ein überdachter Bereich zur Lagerung von Schüttgütern für den Winterdienst (i.d.R. Splitt)
- Ein überdachter LKW-Stellplatz (frostfrei)
- Eine Umladefläche für Laub und Straßenkehricht nach WHG
- Dazu die gesamte Entwässerungstechnik für Waschplatz und Umladefläche
- Eine Einstellhalle für Transporter, Kehrmaschinen etc. und Lagerung von Anbaugeräten (frostfrei, min. 600 qm)
- Ein Stellplatz nach WHG zur Betankung der Fahrzeuge im Winterdienst mit Sole
Es ist ferner ein ganzheitliches energetisches Konzept unter Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur bzw. Vorrüstung für e-Mobilität, ggf. Photovoltaik zu erstellen.
Die gesamte verbleibende Hoffläche ist neu zu gestalten, eine Regenwassernutzung für die Reinigung der Fahrzeuge zu berücksichtigen.
Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung innerhalb der Verhandlungsstufe dieses VgV-Verfahrens ist vom Bieter ein skizzenhafter Lösungsvorschlag darzustellen.
Diese Konzeptskizze soll insbesondere die "Herangehensweise" des Bieters an das Projekt aufzeigen.
Es ist vorgesehen, jedem vortragenden Bieter ein Pauschalhonorar von 2.000 EUR netto gegen direkten Rechnungseingang beim Auslober/Auftraggeber zu zahlen. Die zu erbringenden Vorschläge zur Konzeptidee sind der angebotenen Aufwandsentschädigung bezüglich Tiefe und Umfang anzupassen.
Die Bewertung findet gem. der übermittelten Bewertungsmatrix statt. Diese Konzeptskizze fällt unter den Punkt 3 der übermittelten Bewertungsmatrix. Der Bieter hat Anspruch auf die Aufwandsentschädigung, sofern er an allen Verhandlungsrunden sowie am Termin der Vergabeverhandlung teilgenommen hat und fristgerecht ein verbindliches finales Angebot eingereicht hat.
In den Teilnahmeunterlagen ist eine Vorbefassung hinterlegt. Diese ist nicht Ausgangspunkt für die skizzenhaften Lösungsvorschläge.
Optimalerweise könnte die im Rahmen der Verhandlungsstufe erarbeitete Konzeptskizze als Grundlage für die weitere Bearbeitung -bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungen- dienen.