Neuanmietung einer Polizeiwache „Polizeiinspektion 2/ Polizeiwache Herne" für das Polizeipräsidium Bochum. Der Auftragnehmer muss hierzu ein Grundstück anbieten, auf dem er die Polizeiwache an den Auftraggeber vermieten wird.
Das Land NRW, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes NRW, dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Bochum, beabsichtigt, eine neue Polizeiwache für die „Polizeiinspektion 2/Polizeiwache Herne" im festgelegten Auswahlgebiet in Herne anzumieten.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags für eine nach den Anforderungen des Auftraggebers zu planende Polizeiwache auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Grundstück, gelegen im definierten Auswahlgebiet in Herne. Es werden auch Grundstücke zugelassen, die unmittelbar an der jeweiligen Straße liegen, die das Auswahlgebiet begrenzt. Das Projekt kann dabei entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie, durch Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittenen Immobilie verwirklicht werden. Dabei ist eine Alleinnutzung des Gebäudes wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. So ist beispielsweise eine gemeinsame Nutzung mit einer anderen Behörde denkbar. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks bzw. Gebäudes mit weiteren Nutzern muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Auftraggeber in einem autarken, separat erschlossenen Gebäudeteil untergebracht ist und die Nutzflächen des Auftraggebers zusammenhängend sind.
Die neue Polizeiwache bedarf laut genehmigtem Raumprogramm ca. 1 600 m
Die Polizeiwache soll in für Polizeieinsätze und Kundenverkehr zentraler, verkehrsgünstiger Lage liegen. Hierunter ist ein Standort zu verstehen, der eine Anbindung an das überörtliche Straßennetz sowie den ÖPNV ermöglicht, und innerhalb des festgelegten Auswahlgebietes liegt.
Der Auftragnehmer muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache auch Eigentümer Grundstücks oder Erbbauberechtigter an dem Grundstück sein. Die Übergabe des Mietobjekts soll nicht vor dem 1. Juli 2022 erfolgen.