Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und Vertragsärztinnen und zugelassener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 111 SGB V, gefördert (§ 75a SGB V).
Die KBV hat daher mit dem GKV-Spitzenverband und der DKG im Benehmen mit der Bundesärztekammer und Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart, dass regionale Einrichtungen zur Stärkung der Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, die Kompetenzzentren Weiterbildung (KW), geschaffen werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen in Bezug auf das KW-Förderverfahren sowie dessen Evaluation und ggf. Weiterentwicklung sowie optional ein anschließendes Antragsverfahren für einen weiteren Förderzeitraum, die vom Auftragnehmer, „Gemeinsame Einrichtung“ (GE), erbracht werden sollen. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeit der KW zu evaluieren und diese organisatorisch sowie in ihrer Entwicklung zu begleiten, sowie im Falle eines neuerlichen Antragsverfahrens die Förderfähigkeit der KW zu prüfen. Der Dienstleistungsvertrag soll zum 01.05.2023 beginnen. Der Vertrag endet zum 30.06.2028.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und Vertragsärztinnen und zugelassener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 111 SGB V, gefördert (§ 75a SGB V).
Die KBV hat daher mit dem GKV-Spitzenverband und der DKG im Benehmen mit der Bundesärztekammer und Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart, dass regionale Einrichtungen zur Stärkung der Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, die Kompetenzzentren Weiterbildung (KW), geschaffen werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen in Bezug auf das KW-Förderverfahren sowie dessen Evaluation und ggf. Weiterentwicklung sowie optional ein anschließendes Antragsverfahren für einen weiteren Förderzeitraum, die vom Auftragnehmer, „Gemeinsame Einrichtung“ (GE), erbracht werden sollen. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeit der KW zu evaluieren und diese organisatorisch sowie in ihrer Entwicklung zu begleiten, sowie im Falle eines neuerlichen Antragsverfahrens die Förderfähigkeit der KW zu prüfen. Der Dienstleistungsvertrag soll zum 01.05.2023 beginnen. Der Vertrag endet zum 30.06.2028.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.