Dem LZN oblag die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde konnte das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasste der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Brückenprüffahrzeugen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Hannover. Sobald der Zuschlag erteilt wurde, wurden direkt 2 Fahrzeuge beschafft. Bis zu 7 weitere Fahrzeuge sollten im Zeitraum des Rahmenvertrags beschafft werden.
Die Artikel wurden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Dem LZN oblag die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde konnte das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasste der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Brückenprüffahrzeugen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Hannover. Sobald der Zuschlag erteilt wurde, wurden direkt 2 Fahrzeuge beschafft. Bis zu 7 weitere Fahrzeuge sollten im Zeitraum des Rahmenvertrags beschafft werden.
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Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.