Nationaler Regulator in Deutschland für die Nutri-Score-Kennzeichnung
Auftragsgegenstand ist auf Grund von Artikel 1 Nummer 1.14 Satz 2 und 3 in Verbindung mit Anhang 3 der Benutzungsbedingungen der Markensatzung des Nutri-Scores die Wahrnehmung der Aufgaben eines Regulators für die Benutzung des Nutri-Scores in Deutschland. Dazu übt der Auftragnehmer gemäß den Benutzungsbedingungen einschließlich der Anhänge 1 bis 3 und Anhang 7 ("Zusätzliche Benutzungsbedingungen für Deutschland") in der jeweils gültigen Fassung die Marken- und sonstigen Rechte an der Marke Nutri-Score in Deutschland aus. Zu diesem Zweck nimmt der Auftragnehmer die dem Regulator nach den Benutzungsbedingungen einschließlich der Anhänge 1 bis 3 und Anhang 7 obliegenden Aufgaben wahr und übt die ihm insoweit zukommenden Rechte und Befugnisse aus. Die Aufgabenwahrnehmung nach Satz 2 und 3 beinhaltet unter anderem, dass der Auftragnehmer eine stichprobenartige Marktüberwachung insbesondere zu der ordnungsgemäßen Registrierung und sonstigen Sicherstellung einer ordnungsmäßigen Benutzung des Nutri-Scores, der zutreffenden Berechnung des Nutri-Score, der Kennzeichnung aller kennzeichnungspflichtigen Produkte einer registrierten Marke nach dem hierfür vorgesehenen Fristablauf und zur korrekten Einhaltung der Grafik-Charta vornimmt. Insbesondere verhängt der Auftragnehmer die in dem Anhang 7 der Benutzungsbedingungen festgelegten Sanktionen bei den dort verzeichneten Verstößen gegen die Benutzungsbedingungen. Zudem hat der Auftragnehmer die fachliche Betreuung der Unternehmen, die sich für die Benutzung des Nutri-Score in Deutschland registriert haben oder an einer Registrierung interessiert sind, sicherzustellen.